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Aktenzeichen 199/92

Datum 21.04.1892

Leitsatz In welchem Zeitpunkte ist der in wissentlicher Verletzung des vor der Vernehmung als Zeuge in Strafsachen geleisteten Eides bestehende Meineid des §. 154 St.G.B.'s vollendet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C4170086

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