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Aktenzeichen 525/92

Datum 13.04.1892

Leitsatz 1. Ist nach den Grundsätzen der ehelichen Errungenschaftsgemeinschaft nach Fürstl. ansbach'schem Provinzialrechte oder preuß. Landrechte die Ehefrau berechtigt, sich bei drohendem Konkurse über das Vermögen des Ehemannes von letzterem für ihre Ersatzansprüche für eingebrachtes Heiratsgut außergerichtlich befriedigen zu lassen, sodaß der Thatbestand des §. 211 K.O. hiedurch ausgeschlossen wird? 2. Was ist unter "derselben Rechtssache" im Sinne des §. 356 St.G.B.'s zu verstehen, und wann "dient" der Rechtsanwalt in derselben beiden Parteien "pflichtwidrig"? Amtliche Eigenschaft.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C4110060

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