zurück

Aktenzeichen 680/92

Datum 31.03.1892

Leitsatz 1. Wer ist strafantragsberechtigt nach §. 14 des Markenschutzgesetzes? 2. Kann ein Kaufmann, der das Generaldepot für Waren eines ausländischen Produzenten führt, für diese Waren den Schutz des erwähnten Gesetzes durch Anmeldung eines Zeichens gemäß §. 1 des Gesetzes erwerben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C4060025

Download PDF

zurück