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Aktenzeichen 626/92
Datum 05.04.1892
Leitsatz Kann im Falle der Zahlungseinstellung oder Konkurseröffnung die unterlassene Aufstellung der im Art. 29 H.G.B.'s vorgeschriebenen Eröffnungsbilanz durch die bei Beginn des Handelsgewerbes erfolgte Eintragung des Einlagekapitales in die Handelsbücher ersetzt werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C3950439
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