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Aktenzeichen 3173/91
Datum 11.12.1891
Leitsatz Ist es eine mit Ordnungsstrafe bedrohte Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften des Zuckersteuergesetzes, wenn in der behufs Erlangung der Zuckersteuervergütung eingereichten Deklaration der Zuckergehalt in Polarisationsgraden angegeben wird und die Angabe um mehr als ein Prozent den bei der Revision gefundenen, jedoch nicht im Wege der Polarisation, sondern der Inversion ermittelten Satz des Zuckergehaltes übersteigt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C35A0278
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