zurück

Aktenzeichen 2167/91

Datum 06.10.1891

Leitsatz Ist der von einem Oberlandesgerichte seinem Revisionsurteile zu Grunde gelegten Beurteilung der Rechtsfrage gemäß §. 398 St.P.O. auch dann bindende Kraft beizulegen, wenn das Berufungsgericht, an welches die Sache zur anderweiten Verhandlung zurückverwiesen war, bei seiner Entscheidung von einer Qualifikation der That ausgegangen ist, welche die Zuständigkeit des Reichsgerichtes als Revisionsinstanz begründete?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C32D0156

Download PDF

zurück