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Aktenzeichen 1752/91

Datum 28.09.1891

Leitsatz 1. Von welchen Voraussetzungen ist für den Thatbestand der im §. 97 St.G.B.'s vorgesehenen Majestätsbeleidigung die Eigenschaft des Beleidigten als "Mitglied des landesherrlichen Hauses" abhängig? Können insbesondere Sonveräne nicht zum Deutschen Reiche gehörender Staaten diesen "Mitgliedern des landesherrlichen Hauses" zugezählt werden? 2. Ist ein in Unkenntnis oder Mißverständnis staatsrechtlicher oder privatfürstenrechtlicher Normen wurzeluder Irrtum des Thäters über das Vorhandensein der Eigenschaft des Beleidigten als "Mitgliedes des landesherrlichen Hauses" geeignet, schuldausschließend zu wirken?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C3290141

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