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Aktenzeichen 1753/91

Datum 18.09.1891

Leitsatz Ist es von Einfluß auf die Ernstlichkeit der Heransforderung, wenn der Fordernde von voruherein die Absicht hat, einem Zweikampfe auszuweichen? Gehört es zur Strafbarkeit der Herausforderung, daß in derselben der tödlichen Waffen gedacht wird, mit welchen der Zweikampf ausgefochten werden soll?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C3280139

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