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Aktenzeichen 2121/90

Datum 28.09.1891

Leitsatz 1. Welches Gericht hat über die außerhalb der Hauptverhandlung erfolgte Ablehnung eines erkennenden Richters zu entscheiden, und welches Rechtsmittel findet gegen die die Ablehnung verwerfende Entscheidung statt? 2. Muß der Thatrichter die Thatsache, daß die Ehe wegen des zur Anklage stehenden Ehebruches geschieden ist, nach den Bestimmungen über den Schuldbeweis feststellen, oder kann auch noch der Revisionsrichter diese Thatsache prüfen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C3260135

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