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Aktenzeichen 1795/91

Datum 28.09.1891

Leitsatz Kann in Preußen ein Gerichtsassessor, welcher mit der kommissarischen Wahrnehmung einer Amtsrichterstelle beauftragt ist, auf Grund dieser Stellung auch für eine Hauptverhandlung der Strafkammer des Landgerichtes zugezogen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C3250134

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