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Aktenzeichen 1079/91

Datum 02.06.1891

Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen ist in Preußen der Besitzer eines Gartens befugt, zum Schutze darin niedergelegter Rübenblätter Hasenschlingen daselbst aufzustellen? fremdem Grund und Boden und die Ausübung der Jagd, §§. 1. 3. 4. 8 (G.S. S. 343).

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C3200115

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