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Aktenzeichen 1415/91

Datum 29.07.1891

Leitsatz Ist das Reichsgericht zur Bestimmung eines Gerichtes nach Maßgabe des §. 14 St.P.O. zuständig, wenn in einer Disziplinarsache die seitens einer Verwaltungsbehörde bei einem Amtsgerichte nachgesuchte Rechtshilfe von dem Amtsgerichte und dem Landgerichte für zulässig erklärt worden, indes über die Zuständigkeit zur Entscheidung der hiergegen erhobenen Beschwerde zwischen den dieserhalb angegangenen Oberlandesgerichten Streit entsteht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C31E0111

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