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Aktenzeichen 1358/91
Datum 13.07.1891
Leitsatz Ist bei der Berechnung der Gerichtskosten der Revisionsinstanz in Strafsachen wegen Zolldefraude der neben der Defraudationsgeldstrafe an Stelle der nicht vollziehbaren Einziehung der defraudierten Gegenstände ausgesprochene Wertsersatzbetrag zu berücksichtigen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C31C0103
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