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Aktenzeichen 1656/91

Datum 18.06.1891

Leitsatz Können die im §. 21 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 (R.G.Bl. S. 65) für Fahrlässigkeit haftbar erklärten Personen sich durch Benennung des Vormannes auch dann noch der Bestrafung entziehen, wenn bereits die Verkündigung eines erstinstanzlichen Urteiles erfolgt, dieses Urteil aber vom Revisionsgerichte aufgehoben worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C3160086

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