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Aktenzeichen 1421/91

Datum 04.06.1891

Leitsatz 1. Kann der Thatbestand intellektneller Urkundenfälschung darin erkannt werden, daß beim Aufgebotsantrage vor dem Standesbeamten von den Verlobten die Namen der Eltern und der Wohnort wissentlich falsch angegeben worden sind? 2. Wieweit erstreckt sich der Begriff des "zukommenden Namens", dessen unrichtige Führung zuständigen Beamten gegenüber durch §. 360 Nr. 8 St.G.B.'s verboten ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C3140060

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