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Aktenzeichen 1135/91

Datum 25.05.1891

Leitsatz 1. Ist es dem durch unerlaubten Nachdruck in seinen Urheberrechten Verletzten gestattet, ausschließlich die Einziehung der Nachdrucksexemplare im objektiven Verfahren in Antrag zu bringen, die für die Urheberrechtsverletzung strafrechtlich verantwortlichen Personen aber außer Verfolgung zu lassen? 2. Was ist unter dem Begriffe einer nach §. 7 b des vorerwähnten Gesetzes vom 11. Juni 1870 gegen Nachdruck besonders geschützten "wissenschaftlichen Ausarbeitung" zu verstehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C3130055

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