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Aktenzeichen 1763/91

Datum 19.06.1891

Leitsatz 1. Inwiefern ist die Verlesung eines Briefes zulässig, der von einem sein Zeugnis mit Recht verweigernden Zeugen herrührt? 2. Nach welchem Gesetze hat die Bestrafung des Teilnehmers an einer schweren, aus §. 181 Nr. 2 St.G.B.'s zu ahndenden Kuppelei zu erfolgen, wenn der Teilnehmer selbst zu den Personen, mit welchen die Unzucht getrieben ist, in einem der dort bezeichneten Verhältnisse nicht steht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C3110051

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