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Aktenzeichen 1520/91

Datum 11.06.1891

Leitsatz Kann die Vorschrift des §. 115 Gew.O., wonach Gewerbetreibende verpflichtet sind, die Löhne ihrer Arbeiter bar in Reichswährung auszuzahlen und denselben Waren nicht zu freditieren, auch fahrlässigerweise übertreten werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C30F0043

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