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Aktenzeichen 1491/91

Datum 09.06.1891

Leitsatz Kann die im §. 153 des Vereinszollgesetzes vom 1. Juli 1869 vorgesehene subsidiarische Vertretungsverbindlichkeit einer dritten Person in dem gegen den Thäter des Zolldeliktes im gerichtlichen Strafverfahren ergangenen Urteile ausgesprochen werden, ohne daß der subsidiarisch Verhaftete zu diesem Verfahren zugezogen war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C30E0041

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