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Aktenzeichen 1018/91

Datum 14.05.1891

Leitsatz Kann die Eigenschaft eines an Dritte begebenen Wechsels als "Gefälligkeitswechsel" und die über solche Eigenschaft beim Wechselnehmer bewirkte Tänschung für den Thatbestand des Betruges zur Herstellung des Merkmales einer durch Irrtumserregung verursachten Vermögensbeschädigung verwertet werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C3070020

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