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Aktenzeichen 1365/91

Datum 22.05.1891

Leitsatz Fällt jedes bei unbefugter Jagdausübung gebrauchte Fuhrwerk unter den Begriff des Jagdgerätes? Wird die Frage der Einziehung bei der unbefugten Jagdausübung lediglich durch §. 295 St.G.B.'s geregelt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C3050015

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