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Aktenzeichen 1201/91
Datum 15.05.1891
Leitsatz Muß, wenn das Urteil eines Instanzgerichtes in der Revisionsinstanz aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen worden ist, in der neuen Hauptverhandlung die Verlesung des Revisionsurteiles nebst Gründen erfolgen? Verstößt es insbesondere gegen das Gesetz, wenn lediglich die Formel desselben verlesen wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C2940436
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