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Aktenzeichen 1108/91
Datum 08.05.1891
Leitsatz Ist im Falle des verschleierten Wuchers der Wille, die wucherlichen Vermögensvorteile zu verschleiern, nicht bloß bei dem Darlehusgeber, sondern auch bei dem Darlehnsuchmer erforderlich?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C2930434
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