zurück

Aktenzeichen 3619/90

Datum 29.01.1891

Leitsatz 1. Ist der gesetzlich für die Geldbuße 2c eines Dritten subsidiarisch Verhaftete befugt, gegenüber der ihn gleichzeitig mit dem Hauptthäter umfassenden Anklage, die Einlassung hierauf als Mitangeklagter abzulehnen, und die Einrede vorgängiger Entscheidung über Schuld und Strafe gegen den Hauptthäter mit Erfolg geltend zu machen? 2. Was ist bezüglich der subsidiarischen Haftpflicht für Zollvergehen unter dem Erfordernisse zu verstehen, die Verurteilung der Hauptthäter müsse erfolgt sein wegen Verletzung zollgesetzlicher Normen, welche "sie bei Ausführung der ihnen von den subsidiarisch Verhafteten übertragenen oder ... überlassenen ... Verrichtungen zu beobachten hatten"?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C2750331

Download PDF

zurück