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Aktenzeichen 3545/90

Datum 13.01.1891

Leitsatz 1. Kann in einer Strafsache wegen betrüglichen Bankerottes ein Gläubiger des Gemeinschuldners Geschworener sein, wenn er zur Zeit der Hauptverhandlung wegen seiner Forderung befriedigt ist? 2. Kann Beihilfe zum betrüglichen Bankerott in ideale Konkurrenz treten mit einer nach §. 212 Ziff. 1 K.O. strafbaren Zuwiderhandlung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C2660291

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