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Aktenzeichen 2426/90

Datum 13.11.1890

Leitsatz Ist beim Thatbestande der Blankettfälschung der Begriff der "Unterschrift" auf die durch Schreiben bewirkte Namenszeichnung beschränkt, oder umfaßt derselbe auch die durch Druck oder sonst auf mechanischem Wege hergestellte Namenszeichnung?1

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C2440183

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