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Aktenzeichen 2444/90

Datum 28.11.1890

Leitsatz Setzt die Verübung beschimpfenden Unfuges an einem Grabe voraus, daß das Grab als solches das körperliche Angriffsobjekt der den beschimpfenden Unfug darstellenden Handlung bilden muß?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C2420178

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