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Aktenzeichen 2592/90

Datum 11.11.1890

Leitsatz Von welcher Behörde ist in den Fällen des §. 30 des Reichsgesetzes, betreffend die Besteuerung des Branntweines, vom 24. Juni 1887 (R.G.Bl. S. 253) die Untersagung der Ausübung des Brennereigewerbes auszusprechen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C2400174

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