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Aktenzeichen 2222/90

Datum 30.10.1890

Leitsatz Ist ein Betrug begangen, wenn in Gemäßheit eines von vornherein gefaßten Entschlusses die versprochene Gegenleistung nicht erfüllt wird, im Falle daß die Erfüllung derselben ein Strafgesetz verletzt haben würde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C23C0161

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