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Aktenzeichen 2245/90
Datum 07.11.1890
Leitsatz Gilt der Anspruch auf Buße ohne weiteres auch dann als bei Gericht angebracht, wenn er sich in einer an die Staatsanwaltschaft gerichteten Eingabe befindet, welche demnächst mit anderen Schriftstücken und Anträgen an das Gericht gelangt ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C2390156
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