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Aktenzeichen 2291/90

Datum 23.10.1890

Leitsatz Die Voraussetzungen zur Anwendung der in §. 146 Abs. 3 V.Z.G.'s wegen Bandenvergehens im Rückfalle angedrohten Strafverschärfung a) bezüglich der Beschaffenheit, b) bezüglich der Zeit der früheren That.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C22F0127

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