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Aktenzeichen 2460/90

Datum 17.10.1890

Leitsatz Genügt es zum Thatbestande des Diebstahles, daß der Thäter eine ihm zugängliche fremde bewegliche Sache einem Dritten verkauft und diesem zur Abholung bezeichnet bezw. überweist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C22A0110

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