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Aktenzeichen 2124/90
Datum 13.10.1890
Leitsatz Sind Handelsbücher, welche dem Gerichte in der Hauptverhandlung vorliegen, als herbeigeschaffte Beweismittel im Sinne von §. 244 St.P.O. zu erachten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C2290108
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