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Aktenzeichen 1811/90

Datum 03.10.1890

Leitsatz Ist bei einer Aktienemission durch eine bereits bestehende Aktiengesellschaft die den Emittenten von Wertpapieren durch §. 4 Abs. 1 des Reichsstempelgesetzes vom 1. Juli 1881/3. Juni 1885 auferlegte Anzeigepflicht schon vor dem auf die Emission bezüglichen Beschlusse der Generalversammlung begründet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C2210090

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