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Aktenzeichen 1590/90

Datum 08.07.1890

Leitsatz 1. Ist die schriftliche Erklärung des Vaters, daß er zu dem Gesindedienste seines minderjährigen Kindes die Genehmigung erteile, eine zum Beweise von Rechten und Rechtsverhältnissen erhebliche Privaturkunde? 2. Fällt die fälschliche Anfertigung eines solchen Schriftstückes unter die Strafbestimmung des §. 267 oder als Zeugnis unter §. 363 St.G.B.'s?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C2150056

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