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Aktenzeichen 1744/90

Datum 08.07.1890

Leitsatz Geht das Eigentum von Gegenständen, auf deren Einziehung erkannt ist, im Gebiete des preußischen Allgem. Landrechtes mit der Rechtskraft des die Einziehung aussprechenden Urteiles auf den Fiskus über, ohne daß eine Besitzergreifung seitens desselben erfolgt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C2140054

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