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Aktenzeichen 1716/90

Datum 07.07.1890

Leitsatz Liegt Unterschlagung im Amte vor, wenn ein Beamter Gelder unterschlägt, die ihm nur bei Gelegenheit der Ausübung seines Amtes und ohne Beziehung auf die ihm zugewiesene amtliche Thätigkeit übergeben sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C2130051

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