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Aktenzeichen 1495/90

Datum 04.07.1890

Leitsatz Sind Grenzzollbeamte und Gendarmen für die Beschlagnahme von Gegenständen zuständig, welche einem Einfuhrverbote zuwider aus dem Auslande nach Preußen eingeführt worden sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C2120047

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