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Aktenzeichen 1480/90
Datum 20.06.1890
Leitsatz Kann Diebstahl und Hehlerei in bezug auf diesen festgestellt werden, wenn eine in einem Ladengeschäfte angestellte Person einzelne Stücke aus dem Warenlager des Geschäftsherrn wegnimmt und darauf im Laden selbst einer anderen Person unentgeltlich übergiebt und letztere dieselben übernimmt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C2080016
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