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Aktenzeichen 1463/90

Datum 17.06.1890

Leitsatz 1. Was ist unter Einleitung einer Untersuchung in §§. 158. 163 Abs. 2 St.G.B.'s zu verstehen? 2. Genügt nach diesen Vorschriften die Anbringung des Widerrufes bei der Staatsanwaltschaft, wenn die falsche Aussage in einer Strafsache vor Gericht abgegeben worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C2030008

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