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Aktenzeichen 1412/90

Datum 16.06.1890

Leitsatz Welche Strafandrohung findet, nachdem Art. 411 Code pénal in Elsaß-Lothringen durch Einführung der deutschen Gewerbeordnung vollständig beseitigt ist, auf die Zuwiderhandlung gegen das in Art. 4 Abs. 2 des französischen Gesetzes vom 21. Mai 1836 enthaltene Verbot der Ankündigung einer Lotterie Anwendung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C2020003

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