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Aktenzeichen 1185/90

Datum 10.06.1890

Leitsatz Unterschlagung und Untreue des Bevollmächtigten. 1. Inwiefern ist solche möglich an Geldern, welche derselbe zu gemeinschaftlichem Eigentume für sich und den Auftraggeber erworben hat? 2. Kann der Angeklagte zu seiner Entlastung Gegenforderungen geltend machen, wenn er die Absicht, mit denselben zu kompensieren, bei der Verfügung über das Geld nicht zu erkennen gegeben hat? 3. Wird die Unterschlagung und Untreue dadurch ausgeschlossen, daß das Geld durch Vermittelung der Post im Wege der Postanweisung an den Bevollmächtigten gelangt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C19A0436

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