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Aktenzeichen 1098/90

Datum 20.05.1890

Leitsatz Genügt bei dem Delikte des Landfriedensbruches für den Thatbestand der Teilnahme an der Zusammenrottung die bloße Anwesenheit bei der zusammengerotteten Menge? Reicht zu dem subjektiven Schuldmomente die Neugierde aus?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C18F0405

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