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Aktenzeichen 787/90

Datum 09.05.1890

Leitsatz 1. Was ist unter "dauernder Verhinderung" und "Wechsel der Mitglieder" im Sinne des §. 62 Abs. 2 G.V.G.'s zu verstehen? 2. Ist bei einem im Laufe des Geschäftsjahres erfolgenden Wechsel der Mitglieder einer Kammer notwendig, daß der neu Eintretende für den ganzen Rest des Geschäftsjahres der Kammer überwiefen wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C1860385

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