zurück

Aktenzeichen 679/90

Datum 25.04.1890

Leitsatz Tragweite des §. 5 des Gesetzes, betreffend den Schutz der Photographieen, vom 10. Januar 1876 (R.G.Bl. S. 8). Sind, wenn einzelne Abbildungen der Originalaufnahme die vorgeschriebenen Vermerke nicht enthalten, nur diese Abbildungen, oder ist dann das photographische Werk überhaupt ungeschützt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C1810377

Download PDF

zurück