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Aktenzeichen 266/90

Datum 17.03.1890

Leitsatz Ist der im Geltungsgebiete des Ausschreibens des Kurfürstl. hessischen Staatsministeriums vom 1. Juni 1822 angestellte Königl. Forstbeamte berechtigt, außerhalb des ihm zugewiesenen Schutzbezirkes jagdpolizeiliche Funktionen vorzunehmen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C1740344

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