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Aktenzeichen 343/90

Datum 13.03.1890

Leitsatz Begründet es den Thatbestand intellektueller Urkundenfälschung im Sinne von §. 271 St.G.B.'s, wenn der Gewerbtreibende es vorsätzlich bewirkt, daß in dem von dem öffentlichen Fleischbeschauer über das Ergebnis der von ihm vorgenommenen Untersuchung des von dem ersteren geschlachteten Tieres ausgestellten Zeugnisse unwahre Angaben über Name und Wohnort des früheren Besitzers des Schlachttieres enthalten sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C16E0313

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