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Aktenzeichen 2945/89

Datum 12.12.1889

Leitsatz 1. Liegt eine falsche Beurkundung im Sinne von §. 271 St.G.B.'s vor, wenn der Standesbeamte auf Grund unrichtiger Angaben des Bräutigams den letzteren in der öffentlichen Bekanntmachung des Aufgebotes, oder in dem Protokolle über Nachsuchung des Aufgebotes, als ledig oder als Witwer bezeichnet? 2. Sind die in der Provinz Hannover bei den Standesämtern geführten Register, in welche die Angaben der Verlobten über ihre persönlichen Verhältnisse eingetragen werden, als öffentliche Register im Sinne von §. 271 St.G.B.'s anzusehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C15C0249

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