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Aktenzeichen 89/90

Datum 21.02.1890

Leitsatz Ist der Richter, dem eine Behauptung gemäß §. 266 C.P.O. glaubhaft zu machen ist, zur Abnahme einer von der Partei selbst ihm entgegengebrachten Versicherung an Eidesstatt zuständig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C15A0241

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