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Aktenzeichen 3300/89

Datum 31.01.1890

Leitsatz 1. Kann das Vergehen der Hehlerei im Sinne des §. 259 St.G.B.'s nur begangen werden an Sachen, die für den Hauptthäter, als er sie erlangte, fremde waren? 2. Hat der Pächter, welcher sich die Verfügungsgewalt über seine eigenen beweglichen Sachen durch ein Vergehen gegen den §. 289 St.G.B.'s verschafft hat, diese Sachen mittels einer strafbaren Handlung im Sinne des §. 259 St.G.B.'s erlangt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C1520222

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